Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 434 m²
-
Haus:
ca. 100 m²
Ausstattung
bebaubar nach §30 BauGB (Bebauungsplan)
· bauträgerfrei
· GRZ 0,3
· Ferienhäuser bis 100 m² oder mehr
· Traufhöhe 3,20 m
· Firsthöhe abhängig von Dachneigung (20°-45°)
· ein Vollgeschoss
· Carports zulässig, keine Garagen
Erschließung
· ortsüblich
· Strom, Trinkwasser (Netz), Abwasser (Netzanschluss in Umsetzung)
· vermessen
preise.kaufpreisbrutto
69.748,00 €
Preis
(FP)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 7.14 % inkl. MwSt.
- Eigentum
Objektbeschreibung
Die eigene grüne Oase als Kapitalanlage - das ist mit den bebaubaren Ferienhausgrundstücken in der attraktiven Tourismusregion Ruppiner Seenland möglich!
Die 11 bebaubaren, bauträgerfreien Grundstücke sind Teil einer sich entwickelnden Ferienhaussiedlung bei Klosterheide, einem Ortsteil des staatlich anerkannten Erholungsortes Lindow (Mark). Sie eignen sich ideal zur Vermietung, sowohl für Urlauber als auch für Workation-Gäste, die Co-Working oder das Arbeiten im Grünen bevorzugen. Selbstverständlich ist auch eine gelegentliche Eigennutzung möglich.
Die beschaulichen Drei-Seen-Stadt Lindow (Mark) bietet Gästen eine ansprechende touristische Infrastruktur: Diese umfasst vielfältige Wander-, Reit- und Wassersportangebote einschließlich Yachthafen mit Liegeplätzen und Kanuverleih sowie Versorgungsangebote mit Supermarkt, Cafés, Restaurants, Geldinstituten und Arztpraxen.
Dank des ganzjährigen Regionalbahnanschlusses ist man in etwa 1 ¼ Stunden im Zentrum Berlins. Auch mit dem Auto ist Lindow (Mark) bequem über die A24 Hamburg-Berlin erreichbar.
Die überdurchschnittliche Bettenauslastung des Ortes spricht für seine Beliebtheit als Reiseziel und eröffnet attraktive Renditechancen in der Ferienhausvermietung.
Urlauber genießen hier die Ruhe und die Nähe zur Natur. Klosterheide ist ein guter Ausgangspunkt für Ausflüge ins Ruppiner Wald- und Seengebiet des angrenzenden Naturparks. Zahlreiche Rad- und Wanderwege wie der Fontane-Radweg führen durch wunderschöne Landschaften nach Rheinsberg, Gransee oder Neuruppin. Oder um die Ecke an den schnell erreichbaren Gudelacksee und Wutzsee mit Badestellen und Möglichkeiten zum Stand Up Paddling, Angeln oder Hausbootfahren. Ein perfekter Platz für Wochenendtrips oder längere Aufenthalte, auch zum Arbeiten im Grünen.
Die 11 bebaubaren Ferienhausgrundstücke sind 335 bis 680 m² groß und erlauben je nach Grundstücksgröße eine Bebauung mit einem mind. 100 m² großen Ferienhaus. Die Bebauung ist über einen rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert, welcher eingeschossige, freistehende Ferienhäuser vorsieht.
Die Preisangabe in diesem Exposé bezieht sich auf ein 434 m² großes Beispielgrundstück, welches bspw. mit einem bis zu 100 m² großen Ferienhaus und Nebenanlagen bebaubar wäre. Die Grundstücke sind beräumt, vermessen und werden erschlossen übergeben.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne ein ausführliches Exposé zur Verfügung.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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