Daten & Fakten
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Grundstück:
ca. 766 m²
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Haus:
ca. 28 m²
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Schuppen:
ca. 4 m²
Ausstattung
· Bebaubar mit Wohnhaus nach §34 BauGB, bauträgerfrei
· Strom, Stadtwasser, Brunnenwasser
preise.kaufpreisbrutto
43.332,00 €
Preis
(VB)
beinhaltet eine Käuferprovision in Höhe von 8.33 % inkl. MwSt.
- Eigentum
Objektbeschreibung
Das Baugrundstück liegt mitten in Reitwein, einem hübschen Ort im Landkreis Märkisch-Oderland - im südlichen Oderbruch zwischen Küstrin und Lebus!
Das vermessene Baugrundstück hat mit ca. 766 m² eine schöne Größe für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Das Grundstück ist rechteckig geschnitten. Die Straßenfront und rückwärtige Grundstücksgrenze des Grundstücks sind jeweils etwa 22 m lang. Die linke Grundstücksseite misst ca. 34 m, die rechte Seite ca. 33 m. Das Grundstück ist nach §34 BauGB bauträgerfrei bebaubar. Die Regelungen hierfür trifft die gültige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde. Eine Baugenehmigung muss für das eigene Vorhaben beantragt werden.
Leitungen für Strom und Trinkwasser liegen laut unverbindlicher Nachfrage bei den Versorgern in der Straße vor dem Grundstück an. Für das Schmutzwasser ist eine dezentrale Lösung mit abflussloser Abwassersammelgrube vorgesehen. Internet ist laut unverbindlicher Online-Auskunft verfügbar.
Das Grundstück ist im hinteren Bereich mit Laubbäumen bestanden, der vordere Bereich ist freigehalten. Somit steht der Umsetzung des eigenen Vorhabens nichts im Weg!
Im hinteren Grundstücksbereich steht noch ein Holzhäuschen auf einer Bodenplatte, ca. 28 m² groß. Das Holzhaus verbleibt bei Eigentümerwechsel auf dem Grundstück und wird mit allem Inventar wie Ausziehcouch, Bauernschrank, Sitzecke sowie kleinem Anbau für Brunnenpumpe und Gartengeräte mit übergeben. Das Holzhaus kann später z.B. als Gäste-, Kinder-, Pool- oder Gartenhaus weitergenutzt werden, es stört nicht bei Bau des Hauses!
Das Grundstück eignet sich für Bauwillige, die sich in dörflicher Umgebung einen Platz zum Leben schaffen möchten. Hier kann man z.B. einen Bereich zur Selbstversorgung mit Kräutergarten anlegen, sich eine Grillecke gestalten für Familienfeste oder Treffen mit Freuden oder man entdeckt seinen grünen Daumen bei der Gestaltung des Grundstücks ...!
Reitwein ist ein charmanter Ort mit lebendigem Dorfleben, einigen Sehenswürdigkeiten und einer Kita und liegt schön am Rande eines bewaldeten Höhenzugs, dem Reitweiner Sporn. Grundschulen gibt es in den Orten in der Umgebung, weiterführende Schulen wie Gymnasium und Oberschule befinden sich in Seelow. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen befinden sich in Seelow sowie in Manschnow. Grundstückssuchende mit Arbeitsplatz in Frankfurt (Oder) pendeln innerhalb von gut 20 Minuten zur Arbeit. Bis nach Seelow sind es ebenfalls 20 Minuten mit dem Auto. Zum Regionalbahnhof in Küstrin-Kietz mit Anschluss nach Berlin sind es gute 12 km. Zum Bahnhof und nach Frankfurt (Oder) gibt es eine Busverbindung.
Im Oderbruch findet man weite Wiesen, alte Alleen, lokale Märkte und abwechslungsreiche Kultur in einzelnen Ortschaften. Zur Erkundung der Natur- und Kulturlandschaft geht es mit dem Rad z.B. entlang der Oder auf dem Oder-Neiße-Radweg, zu den Seelower Höhen, zum Fort Gorgast oder zum nahen Reitweiner Sporn.
Eine Besichtigung ist jederzeit selbstständig möglich.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Aussagen der Verkäufer/Verpächter/Vermieter, die die Laupi GmbH ungeprüft an die Interessenten weitergibt und daher keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt.
Provision: Die vom Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH zu zahlende Provision ist komplett fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung eines Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines privatrechtlichen Kaufvertrages/nach beidseitiger Unterschrift eines Vertrags über eine zu zahlende Ablösesumme/nach erfolgtem Abschluss eines Pacht-/Mietvertrags. Bei einer Innenprovision zahlt der Verkäufer/Verpächter/Vermieter die Provision an die Laupi GmbH. Für Mietobjekte und Eigentumsobjekte zum Dauerwohnen (z. B. Wohnungen/Einfamilienhäuser) gilt die jeweils hälftige Provisionszahlung von Verkäufer/Verpächter/Vermieter und Käufer/Pächter/Mieter an die Laupi GmbH. Beide Seiten haben in diesem Fall die Laupi GmbH jeweils provisionspflichtig beauftragt. Bei wirksamem Zustandekommen des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrages verpflichtet sich der Verkäufer/Verpächter/Vermieter an die Laupi GmbH die hälftige Provision inkl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der Käufer/Pächter/Mieter verpflichtet sich hierzu ebenfalls in gleicher Höhe nach BGB §656c.
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